Rechtliches rund um Edibles in Deutschland

Rechtliches rund um Edibles in Deutschland

21. Oktober 2025Till Kasch
Rechtliches rund um Cannabis-Edibles in Deutschland 2025 | Max Buechse

Rechtliches rund um Edibles in Deutschland

Was das Cannabisgesetz 2025 über Edibles, Anbau, Clubs, Verkauf und Eigengebrauch erlaubt – erklärt von Max Buechse.

1. Das neue Cannabisgesetz (CanG) 2024

Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das neue Cannabisgesetz (CanG). Es erlaubt:

  • den Besitz von bis zu 25 g getrocknetem Cannabis für den Eigenbedarf,
  • den privaten Anbau von bis zu 3 Pflanzen pro Person,
  • sowie den gemeinschaftlichen Anbau in Cannabis-Clubs.

Doch das Gesetz unterscheidet klar zwischen Cannabis als Pflanze und Lebensmitteln mit THC.


2. Edibles = Lebensmittel = Sonderrecht

Sobald Cannabis in ein Lebensmittel eingearbeitet wird (z. B. Butter, Brownie, Gummibärchen oder Sirup), greift auch das Lebensmittelrecht – insbesondere:

  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
  • EU-Novel-Food-Verordnung (EU 2015/2283)

Das bedeutet:

  • Verkauf oder Abgabe von Edibles mit THC: nicht erlaubt.
  • Herstellung zum Eigengebrauch: geduldet, solange kein Handel stattfindet.
  • CBD-Produkte ohne THC: nur erlaubt, wenn Novel-Food-zugelassen (aktuell kaum der Fall).

Selbst herstellen ja – verkaufen nein.


3. THC in Lebensmitteln – rechtlich heikel

THC gilt in Lebensmitteln weiterhin als nicht verkehrsfähiger Wirkstoff, solange er nicht über ein zugelassenes Arzneimittel verabreicht wird.

  • Medizinische Verwendung: erlaubt (auf Rezept).
  • Freizeit-Edibles mit THC: verboten im Handel.
  • Private Herstellung: erlaubt im Rahmen der Eigenanbaumenge.

Ein Brownie aus deiner eigenen Pflanze ist also legal – solange er nicht verkauft oder weitergegeben wird.


4. Abgabe & Konsum im öffentlichen Raum

Für Edibles gelten dieselben Einschränkungen wie für Blüten:

  • Kein Konsum in der Nähe von Schulen, Kitas oder Spielplätzen (100 m Abstand).
  • Kein Konsum vor Minderjährigen oder in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
  • Kein Autofahren unter THC-Einfluss – die 0,0-Toleranz gilt weiterhin.

Da Edibles verzögert wirken, unterschätzen viele die Dauer der Beeinträchtigung – gefährlich beim Fahren.


5. Cannabis-Clubs & Edibles

Cannabis-Clubs dürfen laut Gesetz nur unverarbeitete Blüten oder Samen abgeben. Die Herstellung oder Weitergabe von Edibles innerhalb des Clubs ist nicht erlaubt, da sie als verarbeitete Produkte gelten. Clubs dürfen jedoch Workshops oder Infoveranstaltungen anbieten, in denen Mitglieder lernen, Edibles selbst herzustellen – solange keine fertigen Produkte ausgegeben werden.


6. Versand & Online-Handel

Der Versand oder Online-Verkauf von THC-haltigen Lebensmitteln bleibt in Deutschland strafbar – auch bei kleinen Mengen. Nur THC-freie CBD-Produkte dürfen gehandelt werden, wenn sie:

  • unter 0,3 % THC enthalten,
  • nicht als Arznei- oder Lebensmittel beworben werden,
  • und keine berauschende Wirkung entfalten.

Viele Shops umgehen dies mit „Aromaprodukten“ – rechtlich riskant, da Behörden zunehmend prüfen.


7. Edibles und Führerschein

Wer Edibles konsumiert, fällt genauso unter das Straßenverkehrsgesetz wie beim Rauchen. Die Wirkung hält jedoch länger an – das Risiko, noch Stunden später über dem Grenzwert (1 ng/ml THC im Blutserum) zu liegen, ist hoch. Schon ein Brownie kann also zum Führerscheinentzug führen, wenn du am nächsten Tag fährst.


8. Ausblick: Mögliche Änderungen

Viele Fachleute fordern eine klare Regulierung für Edibles, um Überdosierungen zu vermeiden. In Kanada und den USA gibt es gesetzliche THC-Limits (meist 10 mg pro Portion) und strenge Verpackungsregeln. In Deutschland könnte eine ähnliche Regelung folgen, sobald der Markt stabil ist. Bis dahin gilt: Selbst herstellen – aber nicht verkaufen.


Fazit: Legal, wenn du’s selbst machst

Du darfst Cannabis-Edibles für dich selbst herstellen und konsumieren – solange sie aus legal angebauten Pflanzen stammen und nicht weitergegeben oder verkauft werden. Alles darüber hinaus fällt unter das Lebensmittel- oder Betäubungsmittelgesetz. DIY = erlaubt. Kommerz = verboten.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sind THC-Edibles in Deutschland legal?
Nur für den Eigengebrauch. Verkauf oder Abgabe ist verboten.
Darf ich Edibles verschenken?
Nein, die Weitergabe gilt rechtlich als Abgabe und ist strafbar.
Sind CBD-Edibles erlaubt?
Nur, wenn sie Novel-Food-zugelassen sind und kein THC enthalten – derzeit kaum der Fall.
Was droht bei illegalem Verkauf?
Je nach Menge: Geld- oder Freiheitsstrafe wegen Verstoßes gegen BtMG und Lebensmittelrecht.

More articles

Kommentare (0)

Es gibt noch keine Kommentare. Sei der Erste, der einen Beitrag schreibt!

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Bitte beachten Sie, dass Kommentare vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen